Mitglied werden

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Die DGSens e.V. lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.

Beiträge für eine DGSens Mitgliedschaft

  • Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EUR 100,00 pro Kalenderjahr.
  • Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt EUR 30,00 pro Kalenderjahr.
  • Der Beitrag für Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen beträgt EUR 250,00 pro Kalenderjahr.
  • Bei einem Beitritt ab dem 01. Juli eines jeden Jahres wird jeweils nur der halbe Beitragssatz für dieses Kalenderjahr berechnet.

Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Fördermitglieder".

Vorteile einer DGSens Mitgliedschaft

Vorteile für DGSens Mitglieder

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Ein starkes Netzwerk

  • DGSens-Mitglieder nutzen das wissenschaftliche Netzwerk in deutschen und europäischen Fachgruppen.
  • Darüber hinaus ist es Ziel, dass Sie sich in Zukunft in Ihrer regionalen Gruppe in der Nähe austauschen können.
  • Zurzeit bestehen bereits Sensorik Arbeitskreise in den Regionen Nord, Mitte und Süd, sowie ein fachspezifischer Arbeitskreis zum Thema Qualität. Weitere Arbeitskreise in den Regionen Nord-Ost/Berlin und Nord-West sind in Planung.

Ermäßigungen bei DGSens Veranstaltungen und Fortbildungen

  • DGSens-Mitglieder erhalten ermäßigte Preise bei allen DGSens Veranstaltungen. Dies gilt für alle DGSens Fortbildungen und die Deutschen Sensoriktage.

Exklusiver Zugang zum Mitgliederbereich dieser Homepage

  • Als DGSens Mitglied erhalten Sie Zugang zu weiteren Seiten/Informationen auf dieser Homepage, die nur über Ihr Mitglieder-Passwort einsehbar sind. Dazu gehören z.B. die Stellenbörse, Downloads, Bilder von DGSens Veranstaltungen und vieles mehr.

Stellenbörse / Der Karrierestart mit der DGSens

  • DGSens-Mitglieder starten und fördern ihre Karriere mit dem Karriereservice der DGSens. Hier erhalten Sie Auskunft über vakante Stellenangebote, können selbst eine Stelle anbieten oder suchen.
  • Die Stellenbörse befindet sich im Mitglieder Bereich dieser Homepage und ist nur mit einem Passwort einsehbar.

Ermäßigter Zugang zu wissenschaftlichen Zeitungen

  • Wir sind gerade in Verhandlungen für DGSens-Mitglieder wissenschaftliche Zeitschriften und/ oder Literatur zu vergünstigten Konditionen anzubieten.
  • Als DGSens Mitglied profitieren Sie aber automatisch von den Vergünstigungen unserer E3S Mitgliedschaft, d.h. Sie erhalten 25% Rabatt auf alle Fachbücher des Elsevier Verlages und das ermäßigte Jahresabonnement des Journals "Food, Quality and Preference" für nur 87 € (Stand 11/2014).

Exklusive Ergebnisse unserer Forschungsprojekte

  • Die detaillierten Ergebnisse unserer Forschungsprojekte sind nur für DGSens Mitglieder zugänglich.

Interessante Nachrichten aus der Sensorik

  • DGSens-Mitglieder erhalten über die Homepage interessante Neuigkeiten aus der Wissenschaft und Praxis.
  • Ferner finden Sie Übersichten von Hochschulen, Dienstleistern und anderen Verbänden im Zusammenhang zur Sensorik.

Über Tagungen & Fortbildungen rechtzeitig informiert sein

  • DGSens-Mitglieder besuchen mit Preisvorteil nationale DGSens-Veranstaltungen und erhalten Informationen über europäische Tagungen und Fortbildungen im Rahmen der European Sensory Science Society (E3S).

Ideelle Ziele unterstützen und aktiv die Weiterentwicklung gestalten

  • DGSens-Mitglieder unterstützen mit ihrer Mitgliedschaft die ideellen Ziele der DGSens zur Förderung der Sensorik in Wissenschaft und Forschung, insbesondere die interdisziplinäre Weiterentwicklung der sensorischen Analyse und Konsumentenforschung in Deutschland.

Die Europäische Perspektive - European Associated Membership

  • Viele sprechen von interkulturellen Effekten in der Sensorik und Konsumentenforschung. Im Rahmen der DGSens Mitgliedschafts in der European Sensory Science Society (E3S) können unsere Mitglieder von allen Vorteilen unerer Mitgliedschaft in dem europäischen Dachverband profitieren.

Auch für Ihre Firma interessant - Firmenmitgliedschaft

  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer Firmenmitgliedschaft, d.h. mit dem Beitritt als Firma können bis zu drei registrierte Firmenmitglieder die Vorteile und Ermäßigungen der DGSens e.V. und der E3S nutzen.
  • Nutzen Sie kostenlos unsere Stellenbörse und offerieren Sie ihre vakanten Stellen im Bereich Sensorik dem idealen Zielpublikum (d.h. mehr als 230 Sensoriker aus dem deutschsprachigen Raum).
  • Firmen dürfen kostenlos ihr Firmenlogo auf unserer Mitgliederseite veröffentlichen und auch unser DGSens-Logo verwenden, um ihre Mitgliedschaft zu demonstrieren.
  • Ferner können Firmen bei uns mit einem direkten Link zur eigenen Firmenhomepage gelistet werden.
E3S Vorteile für DGSens Mitglieder

E3S Vorteile für DGSens Mitglieder

Als nationale Sensorik-Organisation vertritt die DGSens Deutschland in der Europäischen Sensorik Organisation E3S (European Sensory Science Society).

Alle Mitglieder der DGSens können dadurch automatisch die Vorteile der europäischen Organisation E3S nutzen.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Ein starkes, europäisches Netzwerk

  • DGSens-Mitglieder können exklusiv das wissenschaftliche Netzwerk in europäischen Fachgruppen nutzen, da die Mitgliedschaft im europäischen Sensorikverband nur über die Mitgliedschaft in einem nationalen Verband möglich ist.

Exklusiver Zugang zum Mitgliederbereich der E3S Homepage

  • Als DGSens Mitglied erhalten Sie Zugang zu weiteren Seiten/ Informationen auf der Homepage der European Sensory Science Society, die nur über Ihr E3S Mitglieder-Passwort einsehbar sind.

Exklusiver Zugang zu E3S Fach- und Arbeitsgruppen

  • Die E3S organisiert europäische Fach- und Arbeitsgruppen zu wichtigen Themen, z.B. "Children", "PDO Products (Protected Designation of Origin)" und "Education" (Stand 11/2014).

Ermäßigungen bei E3S Veranstaltungen

  • DGSens-Mitglieder besuchen mit Preisvorteil europäische Veranstaltungen der European Sensory Science Society (E3S).

Europäische Stellenbörse

  • Nutzen Sie die Stellenangebote für Sensoriker über die E3S im europäischen Raum.

Ermäßigter Zugang zu wissenschaftlichen Zeitungen

  • Über die E3S erhalten Sie 25 % Rabatt auf alle Fachbücher des Elsevier Verlages und das ermäßigte Jahresabonnement des Journals "Food, Quality and Preference" für nur 87 € (Stand 11/2014)

Newsletter

  • Die E3S verschickt regelmäßige Newsletter, die Sie über europäische Veranstaltungen und Neuigkeiten informiert.

Weitere Informationen:

E3S Vorteile für Mitglieder

 

Satzung

Stand 2018

Satzung

Deutsche Gesellschaft für Sensorik

in der durch die Gründungsversammlung am 15.11.2010 in Hamburg beschlossener Fassung und dem Nachtrag, beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.05.2011 in Hamburg.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft trägt den Namen Deutsche Gesellschaft für Sensorik (DGSens).
    Sensorik im Sinne dieser Gesellschaft ist die Wissenschaft vom Einsatz menschlicher Sinnesorgane zu Prüf- und Messzwecken, d.h., den auf visuellen, akustischen, haptischen, olfaktorischen und gustatorischen Sinneseindrücken beruhenden Wahrnehmungs- und Beurteilungsprozessen.
  2. Durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht besitzt sie die Rechtsfähigkeit und führt den Zusatz e.V.
  3. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 § 2 Zweck der Gesellschaft

  1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung, insbesondere die interdisziplinäre Förderung und Weiterentwicklung der sensorischen Analyse und Konsumentenforschung in Deutschland.
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“. der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Verbreitung und Aufklärung des Wissens über die Sensorik von Öffentlichkeit, Unternehmen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitgliedern durch:
    • den Austausch von Informationen, Ideen und Erfahrungen<
    • die Abhaltung von Workshops, Seminaren und Vorträgen  
    • die Weiterbildung von Nachwuchskräften
    • die Teilnahme an und Mitgestaltung von internationalen Konferenzen, insbesondere
    • der Eurosense Conference
    • die Zusammenarbeit in Praxis, Forschung und Lehre
    • die Mitwirkung bei der Entwicklung sensorischer Methoden
    • der Aufbau und die Pflege nationaler und internationaler Kontakte
    • die Förderung der Anwendung relevanter Qualitätsstandards (z.B. im Bezug auf ethische und datenschutzrechtliche Fragen)
    • Unterstützung von Studium und Lehre an Hoch- und Fachschulen in Deutschland durch Vermittlung von Lehrenden aus der Praxis, Praktika und Bereitstellung von Themen für Abschlussarbeiten mit Schwerpunkt Sensorik.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die auf dem Gebiet der Sensorik oder verwandter Disziplinen tätig ist oder langjährig war.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand, der mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.
  3. Dem Antrag soll bei natürlichen Personen Name, Alter, Beruf oder berufliche Tätigkeit und Anschrift sowie bei juristischen Personen die genaue Angabe von Rechtsform, Vertretungsbefugnis, Anschrift und Angaben zur professionellen sensorischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit beigefügt sein.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird beendet durch

  1. Erklärung des Austritts aus dem Verein
  2. Todesfall
  3. Ausschluss wegen groben Fehlverhaltens, insbesondere durch ein Verhalten, das darauf schließen lässt, dass das Mitglied den Zielen des Vereins entgegenwirkt

Im Fall des Austritts nach 1.) muss dies spätestens bis 3 Monate vor dem Austritt gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden

§ 5 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand sowie
  3. der Beirat (fakultativ)


§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen natürlichen und juristischen Personen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich mit einer Einladungsfrist von 2 Monaten durch den Vorstand unter gleichzeitiger Angabe der Tagesordnung schriftlich per Post oder E.Mail einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Anträge können innerhalb eines Monats ab Einladung der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugeleitet werden.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von einem Monat eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich per Post oder E.Mail einzuberufen. In diesem Fall ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
    Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenenthaltungen bleiben dabei außer Betracht.
    Zur Änderung der Satzung bzw. des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich.
    Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden Höchststimmzahlen erreicht haben.
    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:
    1. Ort, Datum und Dauer der Versammlung,
    2. die Person des vom Vorstand bestimmten Versammlungsleiters und des Protokollführers,
    3. die Zahl der erschienenen Mitglieder,
    4. die Tagesordnung,
    5. die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art und Weise der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
    1. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Beirats sowie der Kassenprüfer.
    2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
    3. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes.
    4. Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge (Jahresbeiträge).
  5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag von 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder statt und ist vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen schriftlich per Post oder E.Mail unter Angabe der Tagesordnung zu laden. Im Übrigen gilt bezüglich der Fristbestimmung die Regelung gemäß § 6 Abs. 2.

§ 7 Vorstand

  1. Vorstand besteht aus 5 Personen, nämlich dem/ der ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, Schriftführer/Schriftführerin sowie Kassenwart/Kassenwartin.
  2. Jedes Vorstandsmitglied wird für die Dauer von 3 Jahren durch die Mitgliederversammlung mit jeweils einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Für die Abberufung ist die Mehrheit von 2/3 aller anwesenden Mitglieder erforderlich.
  3. Zuständigkeit des Vorstandes
    Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Führen der laufenden Geschäfte,
    2. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
    3. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
    4. Vertretung des Vereins in internationalen Sensorik-Gremien und Gesellschaften
  4. Der/die Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinschaftlich gesetzliche Vertreter der Gesellschaft (DGSens e.V.) im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied kann vom Vorstand zur Interessenvertretung des Vereins außerhalb des § 26 BGB beauftragt werden.

§ 8 Rechnungslegung

  1. Die Rechnungslegung des Vereins erfolgt durch die Aufstellung eines Jahresabschlusses in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung.
  2. Der Jahresabschluss ist unter Angabe des Datums vom Vorstand zu unterschreiben und ist damit von Vorstandsseite genehmigt.
  3. Rechnungsprüfer: Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 3 Jahren zwei Rechnungsprüfer, die den Jahresabschluss prüfen und der Mitgliederversammlung entsprechende Empfehlungen geben (Entlastung, Versagung der Entlastung, Hinweise).

§ 9 Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Mitgliederbeiträge regelt die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

Beiträge sind zu Anfang des Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem 1. Juli eines Jahres ist nur ein halber Jahresbeitrag fällig.

In der Regel wird der Beitrag per Einzugsermächtigung erhoben.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden bereits entrichtete Beiträge nicht zurück gezahlt.

Gründungsmitglieder können bis zum Einzug des ersten Mitglieds-beitrags ihre persönliche Mitgliedschaft in eine Firmenmitgliedschaft umwandeln.

Einzug des ersten Mitgliedbeitrags erfolgt im Januar 2011.

§ 10 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine staatlich anerkannte  Hochschule (juristische Person des öffentlichen Rechts) zwecks Verwendung für die Förderung der Wissenschaft und Forschung mit Schwerpunkt Sensorik. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 11 Mitgliedschaft in der European Sensory Society

Der Verein wird Mitglied der zu gründenden 'European Sensory Science Society' mit Sitz in Florenz/Italien und ist sodann verpflichtet, aus dem Vereinsvermögen den entsprechenden Mitgliedsbeitrag an die zu gründende 'European Sensory Science Society' zu zahlen.

Diese Satzung wurde 20.05.2011 verabschiedet.

Der Vorstand zeichnet wie folgt:

Frau Prof. Dr. Mechthild Busch-Stockfisch (Vorsitzende)

Herr Prof. Dr. Guido Ritter

Herr Dr. Dirk Minkner

Herr Thomas Krahl

Herr Prof. Dr. Andreas Scharf

Beitragsordnung

Beitragsordnung

für den gemeinnützigen Verein Deutsche Gesellschaft für Sensorik (DGSens) mit Sitz in Hamburg

Beitragsordnung vom 15.11.2010

§ 1 Allgemeines

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke der DGSens sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EUR 100,00 pro Kalenderjahr.

Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt EUR 30,00 pro Kalenderjahr.

Der Beitrag für Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen beträgt EUR 250,00 pro Kalenderjahr.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht

1. Der Verein erhebt für das Kalenderjahr 2011 erstmals Beiträge.

2. Beiträge sind zu Anfang des Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem 1. Juli eines Jahres ist nur ein halber Jahresbeitrag fällig.

3. In der Regel wird der Beitrag per Einzugsermächtigung erhoben.

4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden bereits entrichtete Beiträge nicht zurückgezahlt.

5. Gründungsmitglieder können bis zum Einzug des ersten Mitgliedsbeitrags ihre persönliche Mitgliedschaft in eine Firmenmitgliedschaft umwandeln.

6. Einzug des ersten Mitgliedbeitrags erfolgt ab Januar 2011.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung

1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres im Voraus fällig. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung wird der Betrag vom angegebenen Konto eingezogen bzw. ist die Zahlung auf das Vereinskonto vorzunehmen.

2. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 fällig.

§ 5 Ausschluss

Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.

§ 6 Veränderungen

§ 6.1 Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr. Studenten müssen jährlich eine Studienbescheinigung einreichen.

§ 7 Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Hamburg, den 15.11.2010

Mitgliedschaft beantragen

Hier finden Sie unseren Mitgliederantrag in unterschiedlichen Dokumentformaten, die Satzung und die Beitragsordnung der DGSens e.V. als Download.

Aus juristischen Gründen ist eine on-line Registrierung zurzeit leider noch nicht möglich.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie uns per Post (DGSens e.V., Ulmenliet 20, 21033 Hamburg) oder als Anhang per mail an info@dgsens.de schicken.

Wir freuen uns Sie bei der DGSens begrüßen zu dürfen.

Letztes Update dieser Seite: Sept 2020